Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bitte beachten Sie die globale Datenschutzerklärung von Seclous abrufbar unter www.seclous.com/impressum-datenschutz/, die für jede Verarbeitung personenbezogener Daten durch Seclous im Zusammenhang mit Ihnen sowie anderen Personen, welche die Software nutzen, gilt.

1. Geltungsbereich

1. 1.     Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten sowohl gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB) als auch gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB), es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine ausdrückliche Differenzierung vorgenommen. Sie gelten dabei für alle Verträge, die im Rahmen der Geschäftsbeziehungen zwischen der Seclous GmbH und ihren Kunden zustande kommen. Wenn Sie die NVD-Technologie von SECLOUS nutzen wollen, müssen sie den nachfolgenden Bestimmungen zustimmen. Wenn Sie diesen Bedingungen nicht zustimmen, ist jegliche Nutzung unberechtigt und der Zugriff auf die NVD-Technologie ist umgehend einzustellen.

1.2.      Die Geschäftsbedingungen von Seclous geltend ausschließlich; entgegenstehende oder von den Geschäftsbedingungen von SECLOUS abweichende Bedingungen des Kunden erkennt Seclous nicht an, es sei denn, SECLOUS hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Die AGB von SECLOUS gelten auch dann, wenn SECLOUS in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Geschäftsbedingungen des Kunden die Leistung an ihn vorbehaltslos erbringt.

2. Besonderer Hinweis

2.1.      SECLOUS WEIST AUSDRÜCKLICH DARAUF HIN, DASS ES KEINEN DRITTEN (AUCH NICHT SECLOUS SELBST) MÖGLICH IST, DIE UNTER VERWENDUNG DER VON SECLOUS ANGEBOTENEN NVD-TECHNOLOGIE VERSCHLÜSSELTEN DATEN NACH DERZEITIGEM STAND DER TECHNIK ZU ENTSCHLÜSSELN. (ALLEIN) DER KUNDE HAT ES DAHER IN DER HAND UND IST VERANTWORTLICH DAFÜR, DASS ER DIE ANMELDEDATEN FÜR DIE ENTSCHLÜSSELUNG SORGFÄLTIG AUFBEWAHRT, MAßNAHMEN TRIFFT, UM DIE ANMELDEDATEN SICHER WIEDER AUFZUFINDEN UND ES DRITTEN NICHT MÖGLICH MACHT, DIE ANMELDEDATEN OHNE WISSEN UND WOLLEN DES KUNDEN ZU VERWENDEN. DER KUNDE WIRD AUSDRÜCKLICH DARAUF HINGEWIESEN, DASS DER SCHULDHAFTE VERLUST DER ANMELDEDATEN UND DER DAMIT FÜR DEN KUNDEN VERBUNDENE DATENVERLUST EIN ALLEIN VOM KUNDEN ZU VERANTWORTENDER VERSTOß GEGEN DIE VORGABEN DES BUNDESDATENSCHUTZGESETZ (VERFÜGBARKEITS-KONTROLLE GEM. NR. 7 DER ANLAGE ZU § 9 S. 1 BDSG) BEDEUTEN KANN.

2.2.      SECLOUS weist weiter darauf hin, dass sie sich bei der Leistungserbringung der Hilfe von Dritten – insbesondere die Nutzung von Servern und Software von Dritten – bedient.

3. Vertragsgegenstand; Leistungsbeschreibung

3.1.      SECLOUS bietet eine Datenschutz- und Verschlüsselungslösung an, die beim Versenden von Mails alle enthaltenen Informationen und ggf. Anhänge in Non-Visible-Data umwandelt (NVD-Technologie). Hierdurch sind die Daten des Kunden geschützt und sicher vor Manipulationen. Dies gilt sowohl für die Übertragung als auch für die Speicherung. 
Zudem können in den E-Mails enthaltene Informationen und Anhänge nur für den vom Kunden definierten Zweck sichtbar gemacht und bei Bedarf wieder entzogen werden.

3.2.      Die Nutzung der NVD-Technologie erfolgt mithilfe des Add-Ins „SECLOUS-Mail“ für das E-Mail-Programm Microsoft Outlook. Dieses Add-In kann über die Webseite https://seclous-mail.com gedownloadet und zu MS Outlook hinzugefügt werden.

3.3.      Die NVD-Technologie kann auch ohne die Installation der Outlook-Erweiterung mithilfe des Seclous-Mail-WebClients genutzt werden. Mit diesem ist der geschützte E-Mail-Verkehr mit nahezu jedem Internet-Browser möglich. Abweichend von dem Zugriff über das Add-In „SECLOUS-Mail“ werden bei dieser Zugriffsmethode die unsichtbaren Daten auf einem Web-Server von SECLOUS sichtbar gemacht und danach über einen durch Verschlüsslung geschützten Kanal in dem Seclous-Mail-WebClient angezeigt. Auch wenn dieser Ende-zu-Ende-Schutz dem nach heutigem Stand der Technik bestmöglichen Schutz entspricht, empfehlen wir für maximalen Schutz und Sicherheit die NVD-Technologie mithilfe des MS Outlook Add-Ins zu nutzen.

3.4.      SECLOUS bietet die Nutzung seiner Software in einer Test- und einer Bezahl-Version an. Beide Modelle werden genauer unter den Ziff. 4 und 5 beschrieben.

3.5.      Dem Kunden wird während der Laufzeit dieses Vertrags ermöglicht die NVD-Technologie im Rahmen der vorstehenden Möglichkeiten für eigene Zwecke zu nutzen und seine Daten mit ihrer Hilfe zu speichern und zu verarbeiten.
Keine von SECLOUS geschuldete Leistung ist hingegen die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen den IT-Systemen des Kunden und denen von SECLOUS, sowie die Verfügbarkeit und Nutzbarkeit von Microsoft Outlook und sonstiger Drittsoftware.

3.6.      Während der Testphase und der Abonnement-Laufzeit stellt SECLOUS kostenlose Updates bereit, wodurch der Kunde jederzeit Zugriff auf die neuste Softwareversion hat.

3.7.      Bei Fehlern der Software sind registrierte, gültig lizenzierte sowie Testnutzer zu E-Mail oder Web-basiertem technischem Support während den üblichen Geschäftszeiten berechtigt. Insbesondere kann bei Fehlern, Bugs oder sonstigen Störungen auf der Website https://support.seclous.com oder mit einer Mail an support@seclous.com ein Supportticket eröffnet werden.

4. Test-Abonnementlizenz

4.1.      Um sich mit der Funktionalität der Seclous Mail Applikation vertraut zu machen, bietet SECLOUS im Rahmen eines unverbindlichen Tests eine kostenlose Nutzung der NVD-Verschlüsselungslösung an. Die hierfür erworbene Lizenz darf nicht übertragen, abgetreten oder unterlizenziert werden. Insbesondere ist eine Nutzung nur im Rahmen der bestimmungsgemäßen Nutzung während der Test-Laufzeit erlaubt.

4.2.      Die „Test-Laufzeit“ beginnt an dem Datum, an dem der Kunde seine E-Mail-Adresse für SECLOUS-Mail registriert hat, und endet vierzehn (14) Tage nach der Registrierung. Am Ende der Test-Laufzeit, endet dieser Vertrag automatisch. Soweit eine Lizenz nach Ziff. 5 der AGB erworben wurde, kann die NVD-Technologie nach Ablauf der 14-tätigen Testlaufzeit weitergenutzt werden.

4.3.      Während der Test-Laufzeit besteht ein Daten-Kontingent von 1 GB zum Versenden von NVD-geschützten Mails (inklusive deren Anhängen).

4.4.      Sofern keine bezahlte Lizenz erworben wurde, können die unsichtbar gemachten Daten (Mails und Anhänge) nach Ablauf der Test-Zeit nicht mehr sichtbar gemacht werden. Es wird deshalb empfohlen sämtliche durch die NVD-Technologie verschlüsselte Mails und Anhänge, vor Ablauf der Test-Zeit, wieder zu entschlüsseln bzw. sichtbar zu machen. 
Auf den Servern von SECLOUS gespeicherte verschlüsselte Daten werden mit Ablauf der Test-Laufzeit als zu löschend markiert und nach einem Sicherheits-Zeitfenster von 3 – 6 Monaten automatisch gelöscht. Nur innerhalb dieses Sicherheitsfensters kann nach Lizensierung der Software wieder auf die unsichtbaren Daten zugegriffen werden, danach können sie nicht mehr wiederhergestellt werden. Auf den möglichen Datenverlust nach Ende der Test-Laufzeit wird SECLOUS spätestens sieben Tage vor Ablauf der 14-tätigen Test-Laufzeit mittels einer automatisierten E-Mail hinweisen.

5. Bezahlte Abonnementlizenz

5.1.      Eine bezahlte Lizenz für die Software kann über die Website von SECLOUS (https://seclous-mail.com) sowie von autorisierten SECLOUS-Resellern erworben werden. Die bezahlte Abonnementlizenz darf nicht übertragen, abgetreten oder unterlizenziert werden. Sie ist auf die Nutzung durch den Erwerber beschränkt.

5.2.      Das Abonnement beginnt an dem Tag, an dem der Kunde den Lizenzcode eingelöst hat.

5.3.      Das bezahlte Abonnement umfasst nicht nur die Lizenz des Nutzers (Mail-Senders), sondern zusätzlich auch die Lizenzen der E-Mail-Empfänger, um mit dem Sender (Lizenznehmer) abgesichert zu kommunizieren.

5.4.      Das Abonnement enthält ein Speichervolumen von 15 GB für den Versand von Daten (Mails und Anhänge), sowie dem Empfang von Daten der unter Ziff. 5.3 beschriebenen Empfänger, sofern diese kein bezahltes Abonnement nutzen. 
Wird das Speichervolumen überschritten, wird dem Anwender die Möglichkeit eröffnet weitere 10 GB Speichervolumen zu buchen. Hierzu bekommt der Anwender eine gesonderte E-Mail, in welcher er auf diese Möglichkeit hingewiesen wird. Die entsprechenden Preise können auf der Webseite https://seclous-mail.com eingesehen werden.

5.5.      Die Abonnement-Laufzeit beträgt je nach gewähltem Abonnement (Monats- oder Jahresabonnement) einen oder 12 Monate. Nach Ablauf von einem bzw. zwölf Monaten verlängert sich die Laufzeit automatisch um weitere ein bzw. zwölf Monate, wenn das Abonnement nicht wirksam gemäß Ziff. 7 der AGB beendet wird.

6. Leistungsänderungen

6.1       SECLOUS ist berechtigt, vertraglich vereinbarte Leistungen nachträglich zu ändern, soweit dies dem jeweiligen Kunden nicht unzumutbar ist, und 

  • neue gesetzliche oder behördliche Anforderungen eine Änderung notwendig machen, 
  • die vereinbarten Leistungen nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik, den allgemeinen Sicherheitsbestimmungen oder den Anforderungen des Datenschutzes entsprechen oder ihre Funktionsfähigkeit nicht mehr gewährleistet ist, 
  • die bisher vereinbarte Leistung gegen eine gleich- oder höherwertige Leistung ausgetauscht wird, die vereinbarte Beschaffenheit aber im Wesentlichen die gleiche bleibt oder 
  • SECLOUS ein sonstiges berechtigtes Interesse an der Änderung der Leistung hat.

6.2       Der Kunde wird bei Leistungsänderungen frühzeitig, mindestens aber einen Monat vor ihrem Wirksamwerden, per E-Mail benachrichtigt.

7. Kündigung der Abonnementlizenz

7.1.      Der Vertrag kann von beiden Parteien ordentlich mit einer Frist von einem Monat zum Ende der zwölfmonatigen Laufzeit bei Jahresabonnements, bzw. mit einer Frist von 14 Tagen bei monatlichen Abonnements gekündigt werden. Erfolgt die Kündigung rechtzeitig, wird der Vertrag nicht mehr automatisch verlängert und endet mit Ablauf der jeweiligen Laufzeit.

7.2.      Jede Vertragspartei hat das Recht, den Vertrag aus wichtigem Grunde fristlos zu kündigen. 
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

  • der Kunde fällige Zahlungen trotz Mahnung und Nachfristsetzung nicht leistet,
  • er vertragliche Bestimmungen über die Nutzung der SECLOUS-Dienste verletzt,
  • über das Vermögen des Kunden ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt, ein solcher mangels Masse abgelehnt wurde, Vollstreckungen gegen ihn erfolglos geblieben sind oder Vollstreckungsmaßnahmen ausgebracht und nicht innerhalb eines Monats aufgehoben wurden.

7.3.      Eine fristlose Kündigung setzt grundsätzlich voraus, dass der andere Teil schriftlich abgemahnt und aufgefordert wird, den vermeintlichen Grund zur fristlosen Kündigung in angemessener Zeit zu beseitigen. Die Geltung des § 545 BGB (Stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses) wird vorsorglich ausgeschlossen. Umgekehrt ist eine Kündigung des Kunden gem. § 543 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 BGB wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs erst zulässig, wenn SECLOUS ausreichend Gelegenheit zur Mangelbeseitigung gewährt wurde und diese fehlgeschlagen ist.

7.4.      Bei Kündigung aus einem durch den Kunden zu vertretenden Grund, ist der Kunde ungeachtet der Beendigung der Leistungen von SECLOUS verpflichtet, SECLOUS den Schaden zu ersetzen, der durch das Verhalten des Kunden entstanden ist. Dem Kunden bleibt jedoch der Nachweis vorbehalten, SECLOUS sei durch die vorzeitige Vertragsbeendigung kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden. Die Geltendmachung weiterer Schäden durch SECLOUS bleibt hiervon aber unberührt.

7.5.      Durch die NVD-Technologie verschlüsselte bzw. unsichtbar gemachte Daten können nach Vertragsende nicht mehr sichtbar gemacht werden. Um den Verlust der unsichtbar gemachten Daten zu verhindern, müssen diese vor Vertragsende entschlüsselt bzw. sichtbar gemacht werden. 
Auf den Servern von SECLOUS gespeicherte Daten werden nach Vertragsende als zu löschend markiert und nach einem Sicherheits-Zeitfenster von 3 – 6 Monaten automatisch gelöscht. Nur innerhalb dieses Sicherheitsfensters kann durch erneute Lizensierung wieder auf die unsichtbaren Daten zugegriffen werden. Nach Ablauf dieser Zeitspanne ist kein Zugriff mehr möglich. Auf den möglichen Datenverlust nach Ende der Vertragslaufzeit wird SECLOUS sieben Tage vor Vertragsende mittels einer automatisierten E-Mail hinweisen.

7.7.      Die in Ziff. 7.6 beschriebene endende Sichtbarkeit der geschützten E-Mails zum Vertragsende, betrifft auch diejenigen Empfänger der E-Mails, welche kein bezahltes Abonnement besitzen. Auch insoweit wird empfohlen die geschützten E-Mails in ungeschützte E-Mails umzuwandeln oder ein Abonnement abzuschließen, um die Sicht- und Nutzbarkeit der empfangenen E-Mails zu erhalten.

8. Leistungserbringung durch Dritte

8.1.      SECLOUS ist berechtigt, Leistungen auch durch Dritte (Subunternehmer) erbringen zu lassen. Hierunter fällt insbesondere die Bereitstellung von Serverkapazitäten und Rechenleistung sowie die Abwicklung der Zahlungen im Rahmen der Abonnementlizenzen.

8.2.      Soweit der Austausch oder der erstmalige Einsatz eines Subunternehmers, der auch weiterer Auftragsverarbeiter im Sinne der EU-Datenschutz-Grundverordnung (nachfolgend: DS-GVO) ist, im Rahmen einer Leistungsänderung gemäß Ziff. 6.1 erfolgt, hat der Kunde das Recht, Einspruch gemäß Art. 28 Abs. 2 DS-GVO zu erheben. Für diesen Fall behält sich SECLOUS das Recht zur fristlosen Kündigung des davon betroffenen Vertrags aus wichtigem Grund vor.

9. Zahlung und Einwände gegen die Rechnungstellung (Abonnementlizenz)

9.1.      Der Kunde verpflichtet sich, für die Nutzung der NVD-Abonnementlizenz das vereinbarte Entgelt zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer zu bezahlen. Sofern nichts anderes vereinbart ist, richtet sich die Vergütung nach dem im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preises, welcher auf der SECLOUS Mail Webseite (https://seclous-mail.com) eingesehen werden kann.

9.2.      Rechnungen werden dem Kunden grundsätzlich elektronisch in PDF-Format an die von ihm hinterlegte E-Mail-Adresse übersandt.

9.3.      Sofern nicht abweichendes vereinbart ist, wird bei Einzel- und über unsere Webseite bezogenen Lizenzen der Rechnungsbetrag per SEPA Lastschriftmandat oder Kreditkarten-Abbuchung eingezogen.

9.4.      Bei Sammellizenzen ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Mit Ablauf der Frist kommt der Kunde automatisch gemäß Ziff. 10 der AGB in Verzug.

9.5.      Der Kunde hat alle Kosten zu erstatten, die durch eine zurückgereichte Lastschrift bzw. nicht ausführbare Zahlungsvorgänge entstehen, es sei denn, er hat die gebotene Sorgfalt beachtet oder der Schaden wäre auch bei der Beachtung der gebotenen Sorgfalt entstanden.

10. Zahlungsverzug des Kunden

10.1.    Leistet der Kunde den von ihm geschuldeten Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 14 Werktagen nach Rechnungsstellung bzw. nicht innerhalb der in der Rechnung ausgewiesenen Zahlungsfrist oder leistet der Kunde nicht innerhalb eines anderweitig vereinbarten Zahlungsziels, gerät er grundsätzlich gem. § 286 Abs. 2 Nr. 1 bzw. 2 BGB ohne weitere Mahnung in Verzug, mit der Folge, dass gem. § 288 Abs. 2 BGB Verzugszinsen geschuldet werden.

10.2.    SECLOUS kann, nach billigem Ermessen, neben ihren sonstigen Rechten im Falle des Zahlungsverzugs des Kunden, nach wiederholter Mahnung und Ankündigung ein Leistungsverweigerungsrecht hinsichtlich sämtlicher noch nicht erbrachter Leistungen bis zum Ausgleich aller in Verzug befindlichen Zahlungen geltend machen.

10.3.    Im Übrigen kann SECLOUS im Falle eines Zahlungsverzugs des Kunden, sowohl Mahngebühren als auch Aufwendungsersatz in angemessener Höhe verlangen.

11. Abtretung und Aufrechnung von Ansprüchen

11.1.    Der Kunde ist nicht befugt Rechte aus Verträgen mit der Seclous GmbH, ohne deren vorausgegangene schriftliche Zustimmung, an Dritte abzutreten, weiterzugeben, zu verpfänden oder in anderer Weise zu übertragen; dies schließt die Veräußerung von Vermögenswerten, Fusion oder Konsolidierung ein.

11.2.    Ist der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), so ist eine Aufrechnung nur mit unbestrittenen und rechtskräftigen Forderungen wirksam.

12. Urheber-, Nutzungs- und sonstige Rechte, Dekompilierung

12.1.    Die NVD-Technologie steht im alleinigen Eigentum von SECLOUS. SECLOUS räumt dem Kunden hieran und an weiteren Diensten von SECLOUS für die Dauer dieses Vertrages das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, die Software (NVD-Technologie) auf dem Kundengerät nur für eigene Zwecke zu nutzen. Für die Internetverbindung zwischen dem Kunden und dem Rechenzentrum und die hierfür erforderliche Hard- und Software (z.B. PC, Netzanschluss, Browser) ist der Kunde verantwortlich.

12.2.    Dem Kunden von SECLOUS überlassene Programme dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung von SECLOUS weder übersetzt noch vom Objekt-Code in den Quell-Code umgewandelt werden. § 69e Urheberrechtsgesetz bleibt unberührt, wobei der Kunde SECLOUS vorab mitteilen wird, welche Teile des ursprünglichen Programms er zu dekompilieren beabsichtigt. Für die Gewährung des Zuganges zu den Informationen oder das Dekompilieren kann SECLOUS eine angemessene Gebühr verlangen.

12.3.    Der Kunde verpflichtet sich, alles zu unterlassen, was geeignet ist, Rechte von SECLOUS zu beeinträchtigen. Insbesondere ist es ihm untersagt

•     Die Nutzung der SECLOUS-Dienste auf jedwede Weise, die gegen geltende Gesetze oder Vorschriften auf lokaler, Landes- oder Bundesebene oder gegen internationale oder ausländische Gesetze oder Vorschriften verstößt. Insbesondere ist es dem Kunden ausdrücklich untersagt, die NVD-Technologie zur Vorbereitung, Durchführung oder Sicherung einer rechtswidrigen Tat, insbesondere einer Straftat zu verwenden,

•     Die SECLOUS-Dienste zu nutzen, um Inhalte, Daten oder Informationen, die gesetzeswidrig, schädigend, bedrohend, böswillig, verletzend, belästigend, obszön, beleidigend, vulgär oder verleumderisch sind, das Recht auf Privatsphäre oder das Persönlichkeitsrecht eines Dritten missachten, diskriminierend oder hasserfüllt gegenüber bestimmten Rassen oder Volksgruppen oder anderweitig anstößig sind, zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen,

•     Die Verletzung von Rechten einer natürlichen oder juristischen Person am jeweiligen geistigen Eigentum,

•     Die Störung oder Unterbrechung der SECLOUS-Dienste über die Service gehostet wird oder anderer Geräte oder Netzwerke die mit dem Service verbunden sind oder das Missachten etwaiger Anforderungen, Verfahren, Richtlinien oder Vorschriften für mit dem Service verbundene Netzwerke, die dem Kunden zur Kenntnis gebracht wurden,

•     Das Bereitstellen oder Verfügbarmachen von Links, Hypertext (URL-Adressen) oder ähnlichen Elementen (ausgenommen ein „Lesezeichen“ in einem Web-Browser) auf der Website oder im Service oder in Teilen davon,

•     Unbefugtes Ausspähen und Eindringen in fremde Rechnersysteme (z.B. Hacking, Phishing, Arp-Spoofing, Web-Spoofing); Behinderung fremder Rechnersysteme durch Versenden/Weiterleitung von Datenströmen und/oder E-Mails, den Betrieb offener Mails-Relays (insbesondere Spam-Mail-Bombing, Stalking, Mail-Spoofing); Suche nach offenen Zugängen zu Rechnersystemen (z.B. Portscanning); Fälschung von IP-Adressen (z.B. DNS-, DHCP-, IP/MAC-, URL-Spoofing), Mail- und Use-Headern, sowie die Verbreitung von Viren, Würmern, Trojanern usw.; Nutzung der Server zur Bereitstellung von IRC (Internet-Relay-Chat, z.B. IRC-Server, Bots, Bouncer), Anonymisierungsdiensten (z.B. TOR, JAP, Proxy-Server), Streaming-Dienste, Download-Service, PP-Tauschbörsen; Unterbrechung oder Behinderung von Kommunikationsdiensten,

12.4.    Bei Verstößen des Kunden gegen die Ziffern 12.1 bis 12.3 ist SECLOUS nach erfolgloser Abmahnung berechtigt, den Vertrag hinsichtlich der betroffenen Leistung fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen. Das Recht zur Geltendmachung von Schadenersatz behält sich SECLOUS vor.

13. Obliegenheiten des Kunden; insbesondere Sicherheitsmaßnahmen

13.1.    Der Kunde versichert, dass sämtliche von ihm mitgeteilten Daten richtig und vollständig sind. Er wird auf Anfrage von SECLOUS binnen 14 Tagen ab Zugang die Aktualität der Daten erneut bestätigen.

13.2.    Der Kunde wird SECLOUS bei der Erbringung der SECLOUS-Dienste stets angemessen unterstützen.

13.3.    Der Kunden hat sicherzustellen, dass er E-Mails von SECLOUS auf der von ihm registrierten E-Mail-Adresse empfangen kann. Hierzu zählt insbesondere das Freihalten von ausreichend Postfachspeicher für den Erhalt von E-Mails (z.B. die elektronische Rechnung nach Ziff. 9.2 der AGB). Entsprechend wird der Kunde von SECLOUS empfangene E-Mails in regelmäßigen Abständen von höchstens einer Woche abrufen.

13.4.    Der Kunde verpflichtet sich, von SECLOUS zum Zwecke des Zugangs zu den SECLOUS-Diensten erhaltene Passwörter streng geheim zu halten. Sofern der Kunde Kenntnis davon erlangt, dass unbefugte Dritte im Besitz seines Passwortes sind, hat er unverzüglich SECLOUS darüber zu informieren sowie das betroffene Passwort zu ändern oder durch SECLOUS ändern zu lassen.

13.5.    Sollte ein Dritter aufgrund eines vom Kunden verschuldeten Missbrauchs der Passwörter Leistungen von SECLOUS nutzen, haftet der Kunde gegenüber SECLOUS unter anderem für die Vergütung als auch daraus erwachsende Schadensersatzansprüche.

13.6.    Der Kunde hat seine Daten in regelmäßigen Abständen zu sichern, um diese bei einem möglichen Datenverlust wiederherstellen zu können. Dies gilt nicht, soweit SECLOUS sich gegenüber dem Kunden zur Durchführung der Datensicherung ausdrücklich verpflichtet hat.

14. Datenverarbeitung und Datenschutz 

14. 1.   SECLOUS wie auch der Kunde verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen und Betriebsgeheimnisse des jeweils anderen, die dieser aufgrund der Vertragsanbahnung und -Erfüllung der jeweils anderen Seite zugänglich macht, zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln und nur im Rahmen der vereinbarten Zweckbestimmung zu verwenden, sowie die geltenden Bestimmungen des Datenschutzes und der Datensicherheit zu wahren.

14.2.    Sämtliche mitgeteilten personenbezogenen Daten (wie beispielshaft Anrede, Name, Anschrift, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Bankverbindung) werden ausschließlich gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Bedingungen erhoben, verarbeitet oder genutzt.

14.3.    Soweit personenbezogene Daten für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlich sind (sogenannte Bestandsdaten) werden diese ausschließlich zur Abwicklung der geschlossenen Verträge verwendet. Eine weitergehende Verwendung, insbesondere zu Zwecken der Werbung und/oder Marktforschung bedarf der ausdrücklichen Einwilligung des Kunden. Die Einwilligungserklärung erfolgt freiwillig und kann jederzeit widerrufen werden.

14.4.    Personenbezogene Daten, welche erforderlich sind, um die Inanspruchnahme der Angebote zu ermöglichen und abzurechnen (Verkehrs-/Nutzungsdaten), werden zur Abwicklung der geschlossenen Verträge verwendet. Solche Verkehrsdaten sind insbesondere die Merkmale zur Identifikation des Kunden als Nutzer, Angaben über Beginn und Ende sowie über den Umfang der jeweiligen Leistungsinanspruchnahme. Teilnehmerbezogene Verkehrsdaten sind des Weiteren für Zwecke der Werbung, Marktforschung, bedarfsgerechten Gestaltung des Angebots von SECLOUS sowie zur Erstellung von Nutzungsprofilen unter Verwendung von Pseudonymen verwendbar, sofern der Kunde in diese Verwendung eingewilligt hat. Der Kunde ist berechtigt, dieser Nutzung der Daten jederzeit zu widersprechen.

14.5.    Die Parteien gehen davon aus, dass, da bei der Nutzung der SECLOUS-Dienste aufgrund der NVD-Technologie keine personenbezogenen Daten das Endgerät (den Client) des Kunden verlassen, insoweit eine Anwendbarkeit des Bundesdatenschutzgesetzes und/oder anderer datenschutzrechtlicher Vorgaben nicht gegeben ist. Nur für den Fall, dass sich die Rechtslage ändern sollte, gilt Folgendes: 
Der Kunde übernimmt und trägt die Verantwortung für alle personenbezogenen Daten als verantwortliche Stelle im Sinne des Datenschutzrechts. Soweit personenbezogene Daten aufgrund des Vertragsverhältnisses mit SECLOUS durch SECLOUS gespeichert und/oder verarbeitet werden, leistet SECLOUS als „Datenverarbeiter“ den Weisungen des Kunden Folge. Weisungen des Kunden, die den von SECLOUS angebotenen Serviceumfang überschreiten, gehen zu Lasten des Kunden und sind von der technischen und organisatorischen Machbarkeit von SECLOUS abhängig. SECLOUS und der Kunde werden alle technischen und organisatorischen Maßnahmen umsetzen, die erforderlich sind, um die Bestimmungen der geltenden Datenschutzgesetze zum Schutz personenbezogener Daten gegen Missbrauch zu erfüllen.

14.6.    Im Übrigen wird auf die Globale Datenschutzerklärung von Seclous unter www.seclous.com/impressum-datenschutz/ verwiesen.

15. Verfügbarkeit

15.1.    Die Verfügbarkeit der vertraglich vereinbarten Leistungen ergibt sich aus den entsprechenden Regelungen der jeweiligen Leistungsbeschreibung. Die jederzeitige technische Verfügbarkeit ist nicht geschuldet.

15.2.    SECLOUS verpflichtet sich den Online-Betrieb für die hierfür in der Leistungsbeschreibung, vorgesehenen Funktionen mit einer jährlichen Verfügbarkeit von 99% sicherzustellen.

15.3.    Zeiten, in denen die Server des Rechenzentrums aufgrund von planmäßigen Wartungen und außerplanmäßigen zwingend notwendigen Maßnahmen, z.B. um die Sicherheit und Integrität der Daten und des Betriebs zu gewährleisten, nicht zu erreichen sind, gehen nicht zu Lasten der Verfügbarkeit. Nicht zu Lasten der Verfügbarkeit geht es ebenfalls, wenn die SECLOUS NVD-Technologie aufgrund von technischen Störungen oder anderen Gründen, die in die Bereiche von MS Outlook, den kundenseitigen Mail-Servern oder den genutzten Netzwerken fallen, nicht verfügbar ist.

16. Sachmängel

16.1.    Soweit die SECLOUS-Dienste der gesetzlichen Sach- und Rechtsmängelhaftung unterliegen, leistet SECLOUS nachfolgend Gewähr dafür, dass die NVD-Technologie in der zur Verfügung gestellten Fassung für den vertragsgemäßen Gebrauch in Übereinstimmung mit der bei Vertragsschluss gültigen und dem Kunden vor Vertragsschluss überlassenen Leistungsbeschreibung, die die bestimmungsgemäße Nutzung der NVD-Technologie angibt, geeignet ist. Der Kunde wird SECLOUS bei auftretenden Mängeln unverzüglich schriftlich informieren mit genauer Beschreibung des Problems und den für die Fehlerbeseitigung nützlichen Informationen. Eine über die Leistungsbeschreibung hinausgehende Beschaffenheit schuldet SECLOUS nicht. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es nicht möglich ist, Software so zu entwickeln, dass sie für alle Anwendungsbedingungen fehlerfrei ist.

16.2.    Ansprüche des Kunden bestehen nicht, wenn der Mangel

•     auf der unsachgemäßen Nutzung der NVD-Technologie beruht, 

•     nicht reproduzierbar ist und auch nicht auf andere zumutbare Weise nachgewiesen werden kann,

•     durch eine nachträgliche und nicht von SECLOUS schriftlich genehmigte Veränderung durch den Kunden oder Dritte entsteht oder

•     darauf beruht, dass der Kunde nicht die aktuelle Version der von SECLOUS angebotenen NVD-Technologie nutzt.

16.3.    Mängel sind vom Kunden in nachvollziehbarer und detaillierter Form unter Angabe aller für die Mängelerkennung und Mängelbehebung zweckdienlichen Informationen schriftlich oder in Textform an SECLOUS zu übermitteln. Anzugeben sind dabei insbesondere die Arbeitsschritte, die zum Auftreten des Mangels geführt haben, die Auswirkungen sowie das Erscheinungsbild des Mangels.

16.4.    Die Behebung von Mängeln erfolgt grundsätzlich durch die kostenlose Beseitigung des Mangels durch SECLOUS. Sie kann ebenfalls darin bestehen, dass SECLOUS dem Kunden zumutbare Möglichkeiten aufzeigt, durch die Auswirkungen des Mangels vermieden werden können.

16.5.     Erbringt SECLOUS Leistungen bei Fehlersuchen, ohne hierzu verpflichtet zu sein, muss der Kunde eine angemessene Vergütung bezahlen. Dies gilt insbesondere, wenn ein gemeldeter Sachmangel nicht nachgewiesen wird oder SECLOUS nicht zuzuordnen ist, oder wenn die NVD-Technologie nicht in Übereinstimmung mit der Dokumentation genutzt wird.

16.6.    Eine Kündigung des Kunden gem. § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist erst zulässig, wenn dem Anbieter ausreichende Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist.

16.7.    Ansprüche des Kunden wegen Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen bei vertraglicher und außervertraglicher Haftung gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr, soweit der Kunde Unternehmer ist. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem in § 199 Abs. 1 BGB bestimmten Zeitpunkt. Sie tritt spätestens mit Ablauf von fünf Jahren ab Entstehung des Anspruchs ein.

17. Rechtmängel

17.1.    An der Vertragssoftware und den Dokumentationen stehen SECLOUS Urheberrechte zu. Ein Rechtsmangel liegt vor, wenn dem Kunden die für die vertragliche Verwendung erforderlichen Rechte nicht wirksam eingeräumt werden konnten.

17.2.    Macht ein Dritter Ansprüche gegen den Kunden geltend, die der Ausübung der vertraglich eingeräumten SECLOUS-Dienste entgegenstehen, so hat der Kunde SECLOUS unverzüglich schriftlich hierüber zu informieren. Stellt der Kunde die Nutzung der SECLOUS-Dienste aus Schadensminderungs- oder sonstigen wichtigen Gründen ein, ist er verpflichtet, den Dritten darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung ein Anerkenntnis der behaupteten Schutzrechtsverletzung nicht verbunden ist. Der Kunde wird die gerichtliche Auseinandersetzung mit dem Dritten nur im Einvernehmen mit SECLOUS führen oder SECLOUS zur Führung der Auseinandersetzung ermächtigen.

17.3.    Soweit Rechte Dritter verletzt sind, kann SECLOUS nach seiner Wahl die Nachbesserung dadurch vornehmen, dass sie

•     von dem über das Schutzrecht Verfügungsberechtigten zugunsten des Kunden ein für die Zwecke dieses Vertrages ausreichendes Nutzungsrecht erwirkt, oder

•     die schutzrechtsverletzende Software ohne bzw. nur mit für den Kunden akzeptablen Auswirkungen auf deren Funktion ändert, oder

•     die schutzrechtsverletzende Software ohne bzw. nur mit für den Kunden akzeptablen Auswirkungen auf deren Funktion gegen eine Software austauscht, deren vertragsgemäße Nutzung keine Schutzrechte verletzt, oder

Sofern diese Möglichkeiten nicht in zumutbarer Weise zur Verfügung stehen, kann SECLOUS diese Vereinbarung kündigen und dem Kunden alle vorausbezahlten Gebühren für die nach dem Kündigungsdatum verbleibende Laufzeit zurückerstatten.

17.5.    Im Übrigen gelten bei Rechtsmängeln die Regelungen der Ziff. 16.2 und 16.7 entsprechend.

18. Haftung

18.1.    Die Vertragsparteien haften für Schäden, die auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen sind, für Ansprüche aufgrund des Produkthaftungsgesetzes, wegen Fehlens zugesicherter und/oder garantierter Eigenschaften, wegen Beschaffenheit- und/oder Haltbarkeitsgarantien und/oder Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt.

18.2.    Jede Partei haftet im Fall einfacher Fahrlässigkeit unabhängig vom Rechtsgrund nur für die Schäden, soweit diese durch eine schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, nämliche einer Pflicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet und/oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, verursacht wurden. Die Haftung gemäß diesem Absatz ist zudem auf den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen jede Vertragspartei bei Vertragsschluss aufgrund der ihr zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen musste.

18.3.    Die verschuldensunabhängige Haftung von SECLOUS nach § 536a Abs. 1, 1. Alt. BGB für bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhandene Mängel wird ausgeschlossen. Insbesondere haftet SECLOUS nicht für mangelnden wirtschaftlichen Erfolg des Kunden.

18.4.    Bei Verlust von Daten haftet SECLOUS nur für denjenigen Aufwand, der für die Wiederherstellung der Daten bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden erforderlich ist. Bei einfacher Fahrlässigkeit von SECLOUS tritt diese Haftung nur ein, wenn SECLOUS mit der zum Datenverlust führenden Handlung gleichzeitig eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat. Vorstehendes gilt dann nicht, wenn SECLOUS sich gegenüber dem Kunden zur Durchführung der Datensicherung ausdrücklich verpflichtet hat.

18.5.    Die Haftungsbeschränkungen gemäß den vorstehenden Ziff. 18.1 – 4 gelten sinngemäß auch zugunsten der Mitarbeiter und Beauftragten von SECLOUS.

18.6.    Im Übrigen gilt für die Ziffern 18.3 und 18.5 die Regelung der Ziff. 16.7 entsprechend.

19. Schlussbestimmungen

19.1.    Für alle vertraglichen und außervertraglichen Ansprüche gilt ausschließlich deutsches Recht ohne UN-Kaufrecht und dem Recht des internationalen Privatrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit den geschlossenen Verträgen ist, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Fürth.

19.2.    Die SECLOUS-Dienste unterliegen zum Teil den Exportbestimmungen verschiedener Länder. Der Kunde ist damit einverstanden, die SECLOUS-Dienste nicht in Länder zu exportieren, an die der Export untersagt ist sowie sämtliche relevanten Exportbestimmungen zu beachten.

19.3.    Sollten sich einzelne Bestimmungen der Geschäftsbedingungen als ungültig erweisen, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.